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Datenquelle: Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

Geographische Abdeckung: Deutschland

Fachliche Erläuterung des Indikators

Vergabeverfahren bei denen mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigt wurde:
Der Indikator stellt den zahlenmäßigen Anteil der vergebenen öffentlichen Aufträge/Konzessionen dar, in deren Vergabeverfahren mindestens ein soziales oder umweltbezogenes bzw. innovatives Nachhaltigkeitskriterium einbezogen worden ist, an der Gesamtzahl der vergebenen öffentlichen Aufträge/Konzessionen.
Nachhaltigkeitskriterien sind in Anlage 9 der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) beschrieben.
Berücksichtigt werden öffentliche Aufträge und Konzessionen ab 25 000 EUR (ohne Umsatzsteuer).
Eine getrennte Ausweisung nach der auftraggebenden Ebene ist nach Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie von sonstigen öffentlichen Auftraggebern möglich.
Der Indikator gibt einen quantitativen Überblick über den Umfang, in welchem mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium bei einer öffentlichen Beschaffung berücksichtigt worden ist. Er trifft keine Aussage darüber, inwieweit diese Kriterien tatsächlich auf die final beschafften Produkte zutrafen, oder wie sozial oder umweltbezogen bzw. innovativ diese Produkte in der Herstellung oder Nutzung tatsächlich sind.
Aktuell besteht eine Differenz zwischen den gemeldeten Vergaben und der tatsächlichen Gesamtsumme der öffentlichen Beschaffung. Durch die bestehende Berichtspflicht ist aber eine umfassendere Abbildung mittelfristig zu erwarten.

Nachhaltig beschaffte Textilien:
Im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit (2015, 2021) hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, „möglichst 50 % der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen“ (2015) und als notwendige Voraussetzung für Umsetzung dieses Ziels den Stufenplan schnellstmöglich zu finalisieren (2021). Der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien“ ist am 15.03.2023 in Kraft getreten und formuliert die quantitativen Ziele zur Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung. Zentrale Grundlage des Stufenplans ist der von der Bundesregierung veröffentlichte „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“. Der Leitfaden dient als praxisrelevante Unterstützung für Beschaffungsverantwortliche und definiert die ökologischen und sozialen Anforderungen der Bundesregierung an eine nachhaltige öffentliche Textilbeschaffung.
Die Daten für die Berechnung des Anteils nachhaltig beschaffter Textilien am finanziellen Gesamtvolumen der durch die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung beschafften Textilien (exkl. Sondertextilien) werden durch das Monitoring des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit erhoben, welches von der Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt wird.
(Für den Indikator gelten der Anwendungsbereich des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit (2021) sowie die im Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung als Ausschlusskriterium empfohlenen Anforderungen und der Geltungsbereich des Leitfadens.)

Vorschlag für (möglichst) quantifiziertes Ziel

a) Anteil an Vergabeverfahren in der öffentlichen Beschaffung, bei denen mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigt wurde: Steigerung
b) CO2-Emissionen von handelsüblichen Kraftfahrzeugen der öffentlichen Hand: Signifikante Senkung
c) Anteil bezuschlagter nachhaltiger Textilien: Steigerung

Die Angaben zu Definition sowie Ziel und Intention des Indikators stammen aus dem Indikatorenbericht 2022.

Definition

Der Indikator 12.3.b „CO₂-Emissionen je Fahrleistungen der Kfz der öffentlichen Hand“ setzt die CO₂-Emissionen ins Verhältnis zu den entsprechenden Fahrleistungen.

Ziel und Intention

Das Verhältnis von CO₂-Emissionen je Fahrleistungen soll zukünftig weiter sinken. Die öffentliche Hand hat einen wesentlichen Anteil an der Nachfrage von Produkten und Dienstleistungen. Die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip der Nachhaltigkeit und die Stärkung von Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Beschaffung sollen daher als Hebel für die Steigerung des Angebots nachhaltiger Produkte wirken. Ziel der Bundesregierung ist es, Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung generell zu stärken.