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Die Angaben zu Definition sowie Ziel und Intention des Indikators stammen aus dem Indikatorenbericht 2022.

Definition

Die Indikatoren 8.2.a und 8.2.b setzen den Finanzierungssaldo des Staates und den strukturellen Finanzierungssaldo in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen. Der Finanzierungssaldo des Staates berechnet sich aus Staatseinnahmen abzüglich Staatsausgaben in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Beim jährlichen strukturellen Saldo handelt es sich um denjenigen Teil des Finanzierungssaldos, der nicht auf konjunkturelle Schwankungen und temporäre Effekte zurückzuführen ist. Ein negativer Finanzierungssaldo wird als Defizit bezeichnet; ein positiver als Überschuss.

Ziel und Intention

Solide Staatsfinanzen sind ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzpolitik. Eine Politik, die heutige Staatsausgaben übermäßig durch Neuverschuldung finanzieren würde und die Rückzahlung dieser Schulden allein zukünftigen Generationen überließe, wäre nicht tragfähig.
Entsprechend den Konvergenzkriterien für die Europäische Union (sogenannte Maastricht-Kriterien) soll das jährliche Staatsdefizit weniger als 3 % des BIP betragen. Das strukturelle Defizit soll maximal 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen. Dies entspricht den Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Der Grundsatz des strukturell ausgeglichenen Haushalts ist seit 2009 auch im Grundgesetz verankert (Artikel 109, sogenannte Schuldenbremse).