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Fachliche Erläuterung des Indikators

Nach der neuen EU-Mindestlohnrichtline 2022/2041 sollen Mitgliedstaaten mit einer tarifvertraglichen Abdeckung von weniger als 80 % einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen erstellen. Die erste Bereitstellung der tarifvertraglichen Abdeckung die an die EU-Kommission mit Angaben für die Jahre 2021 bis 2023 hat bis zum 1. Oktober 2025 zu erfolgen.
Als tarifvertragliche Abdeckung ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer definiert, für die ein Tarifvertrag gilt, in Relation zu der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die gemäß dem nationalen Recht und im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten ein Tarifvertrag gelten könnte.

Vorschlag für (möglichst) quantifiziertes Ziel

Anteil der tarifvertraglichen Abdeckung bis 2030 erhöhen